Praxis für Physiotherapie & Manuelle Therapie Rainer Haußmann - das Integrative Praxiskonzept
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Kosten & Abrechnung

Die Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen für gesetzlich Versicherte erfolgt auf Grundlage des Rahmenvertrags gemäß § 125 Abs. 1 SGB V zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den zugelassenen Heilmittelerbringern.

Die verordneten Leistungen werden entsprechend den gültigen Vertragsbedingungen erbracht und direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen sind von den Versicherten selbst zu tragen.

 

Darüber hinausgehende oder ergänzende Leistungen, die nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen sind, werden privat in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

 

Private Krankenversicherungen sowie Zusatzversicherungen erstatten die Kosten für diese Leistungen in vielen Fällen ganz oder teilweise. Eine Erstattung kann jedoch nicht garantiert werden und ist vom jeweiligen Versicherungsvertrag abhängig.

Wir empfehlen Ihnen, die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung zu klären.

 

Bei weitere Fragen, nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Vielen Dank. 

 

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